Liebe Leser:innen, dieser Beitrag ist Teil 3 der Themenreihe Schienensuizid.
Der vorhergehende Beitrag ist folgender: Echos – wenn es immer wieder kommt.
Nach einem Personenunfall (PU) im Bahnverkehr besteht für Lokführer im Regelfall die Möglichkeit ein Nachsorge- und Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen. Dies variiert in Art und Umfang je nach Arbeitgeber und dessen Kooperationsportfolio – manches Eisenbahnverkehrsunternehmen bietet seinen Mitarbeitern gar selbst Hilfsangebote an oder hat entsprechend geschultes Personal inhouse. Trotz vieler guter Nachsorge-Möglichkeiten und der wachsenden Erkenntnis in der Eisenbahnbranche, dass es lange nicht mehr sinnvoll ist, einen Lokführer nach einem PU oder anderem schlimmen Ereignis weiterfahren zu lassen, gibt es leider immer noch zu oft die Meinung, dass psychotherapeutische Betreuung nicht nötig wäre – aus verschiedenen Gründen.
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